Das EEG 2021 – (k)eine Lizenz zum Töten?


In der Endfassung der Novellierung des EEG 2021 wurde auf den umstrittenen § 1 Absatz 5 verzichtet und damit der bis zum Fremdschämen hofierten Windkraftbranche zumindest formal die letzte ultimative Weihe nun doch verweigert. Endlich mal eine erfreuliche Nachricht, dachten wir für den Moment jedenfalls!

Offensichtlich waren Aufschrei und Protest von umweltbewussten Bürgern und weniger noch immer verantwortungsvoller Naturschutziniativen im Vorfeld einer anstehenden Bundestagswahl wohl groß genug, um zumindest auf dem Papier doch noch einen formalen Sinneswandel hervorzurufen. Vor allem die Naturschutzinitiative e.V. hat sich mit einem ausführlichen Rechtsgutachten schon sehr früh vehement gegen eine gesetzlich verordnete Lizenz zum Töten ausgesprochen.

„Waldlandschaft“ im Hunsrück (keine Fotomontage). Wird der Pfälzerwald künftig auch so aussehen?

Trotzdem sollten wir uns nicht täuschen lassen! Im neuen EEG 2021 existieren immer noch genügend Schlupflöcher und Interpretationsmöglichkeiten, die den äußerst privilegierten Sonderstatus erneuerbarer Energien weiter zementieren werden, z. B. durch Abkürzung von Genehmigungsverfahren, durch Anpassung und Beseitigung rechtlicher Hemmnisse, durch ein regelmäßiges Monitoring des Kooperationsausschusses und durch die ausdrückliche Bereitstellung geeigneter Ausbauflächen des Bundes – bzw. der jeweiligen Länder.

Ebenso kann sich ein politischer Wille nach einer gewonnenen Landtags -u. Bundestagswahl sehr schnell wieder ändern und zu einem eindeutig verschärften Windkraftdiktat mutieren. Besonders eine Partei bereitet sich schon jetzt akribisch darauf vor. Sie betreibt eine politische Lobbyarbeit vom Feinsten, rekrutiert fleißig Anhänger der jüngsten Generation und dünnt systematisch die in ihren Augen gegnerischen Linien aus (man erinnere sich nur an den kürzlich geschlossenen ominösen „Vogelfrieden“ mit der Organisation NABU).

Machen wir uns daher nichts vor, der Weg der Grünen in ihrem Kreuzzug zur Klimaneutralität wird definitiv über eine größtmögliche Aufhebung von Naturschutzbestimmungen gehen!

 

09.02.2021 (ds)


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