Am schnellsten die Welt retten – ein Strategiepapier für die Massenproduktion
Bereits 2015 geriet der BUND ins Fahrwasser der Windkraftindustrie und nun folgt ein weiterer großer Naturschutzverband, der offiziell vor dem langen grün-politischen Arm der Projektierer kapituliert, einen respektablen Kuhhandel eingeht, sich dann um 180° dreht und in antichambrierende Gefolgschaft begibt.
Anfang Dezember 2020 verkündete NABU Präsident Jörg-Andreas Krüger in der Süddeutschen Zeitung ein sogenanntes Strategiepapier, wie man künftig der Diskrepanz zwischen Klimaschutz und Naturschutz Herr werden kann. Mit anderen Worten: Naturschutz hat sich dem Klimaschutz konsequent unterzuordnen! Insbesondere, wenn es sich dabei um die Energiewende mit ihrem Ausbau von Wind – u. Photovoltaikanlagen handelt. Nur absolut verdammenswerte querulante Kritiker kämen ja auf die vermessene Idee, dass bedingungsloser Naturschutz durchaus als Basis für funktionierenden Klimaschutz gelten kann und nicht umgekehrt.
Tenor des ausgehandelten Strategiepapiers kurz und bündig zusammengefasst:
- Strommengenziele, „nachvollziehbar“ und bedarfsorientiert gelten als systemrelevant und bestimmen daher den Verbrauch an noch vorhandenen freien Flächenressourcen (ob in Zukunft die anvisierten 2 % der Gesamtfläche Deutschlands den grünen Energiebedarf überhaupt ausreichend decken werden, bleibt abzuwarten)
- Unabdingbare Relevanz des Strombedarfs zieht verbindliche Ausnahmegenehmigungen für Vorranggebiete nicht nur nach sich, sondern setzt diese sogar voraus
- Ausarbeitung einer bundesweiten Vereinheitlichung der Bewertungsmaßstäbe für windenergiesensible Arten, sofern diese nicht schon vorher von der Liste als nicht mehr relevant gestrichen wurden
- Zügiger Aufbau und verbindliche Etablierung von effektiven rechtlichen Beschleunigungsmechanismen bei Genehmigungsverfahren, so gilt das Auftauchen windenergiesenibler Arten nach Ablauf eines festgelegten „Stichtages“, als nicht mehr genehmigungsrelevant (eine aufschiebende oder gar verhindernde Wirkung auf das Verfahren an sich ist somit komplett ausgeschlossen)
- Rechtlich dehnbare Interpretationsmöglichkeiten der Standortwahl im Sinne von „Alternativlosigkeit“ und „nationaler Sicherheit“ (letzterer Passus wurde in § 1 Absatz 5 der gültigen Endfassung des EEG 2021 formal wieder gestrichen, aber leider nicht auch in den Köpfen grüner Politiker),
- Deklaration eines zweckmäßigen Kuhhandels zwischen ausgewiesenen Vorrangflächen und eventuellen Ausschlussflächen, um so eine generell denkbare Ausnahmegenehmigungsroutine nach § 45 BNatschG möglich zu machen
- Legitimierung eines zusätzlichen Freifahrtscheins durch verursacherfinanzierte FCS (favorable conservation status) – Maßnahmen und öffentliche AHPs (Artenhilfsprogramme), da diese dem Artenerhalt mehr nützen könnten als ein Verzicht auf den verpflichtenden Ausbau von Windenergieanlagen
Das NABU/Grüne-Strategiepapier ist definitiv als Blaupause für einen nachhaltig enthemmten Ausbau der Windenergie an Land gedacht, koste es was es wolle. Der strategische Erweiterung von Rechtssicherheit für Projektierer und Investoren führt nicht nur zum Verlust regulierender Kontrollmechanismen, sondern schränkt auch die Widerspruchsmöglichkeiten von Naturschutzinitiativen, betroffener Bürger und Gemeinden via geänderter Gesetzesvorlagen erheblich ein. Somit wird die industrielle Umwandlung der letzten Naturrefugien Deutschlands in monotone, artendiversitätsfeindliche Energielandschaften in den kommenden Jahren nahezu ungebremst und exorbitant voranschreiten.
Was für ein fantastisches Erbe an unsere Kinder und Enkel. BRAVO! BRAVISSIMO!!
19.02.2021 (ds)
https://www.bfn.de/themen/planung/eingriffe/besonderer-artenschutz/ausnahmeregelung.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/BJNR254210009.html#BJNR254210009BJNG000300000
Collateralschäden des „Vogelfriedens“ oder künftiges Artensterben? Gewöhnen wir uns schon mal daran …
https://www.youtube.com/watch?v=dwmKLEi6vsg
https://www.youtube.com/results?search_query=windrad+rotmilan