Vorerst keine Windparkpläne für den Pfälzerwald!?


Gestern meldete die Landesregierung von Rheinland-Pfalz, dass die Windparkpläne für den Pfälzerwald offiziell ruhen sollen, denn die Mainzer Ampel wolle den Status als Biosphärenreservat nicht gefährden. Aus diesem Grund werde die erneut geplante Erschließung als potenzielles Windindustriegebiet in der für 2022 vorgesehenen neuen Teilfortschreiben des aktuell noch gültigen LEP IV (Landesentwicklungsprogramm IV) erst einmal ausgeklammert.

Also wieder ein klares Bekenntnis zum Biosphärenreservat als Resultat der Bedenken des MAB-Komitees? Diesen Eindruck erweckt zumindest die allgemeine Kurzmeldung der Rheinpfalz-Ausgabe vom 24. November.

Windräder im Pfälzerwald: Nein – doch – nein – vielleicht doch!

In der regionalen Pirmasener Ausgabe stellt sich das sogenannte Bekenntnis allerdings vollkommen anders dar. Dort gewinnt man/sie eher den Eindruck, als sei der Inhalt des mahnenden Schreibens des MAB-Komitees aus dem politischen Kurzzeitgedächtnis gänzlich verschwunden. Fassungslos macht auch die dort offensichtlich herrschende Unkenntnis über die für den Titel „Biosphärenreservat“ unabdingbar erforderlichen Naturschutzkriterien nicht nur für die Kern -u. Pflegezonen, sondern auch für die erneut als Windindustriestandorte ins Visier geratenen Entwicklungszonen. Ebenso symptomatisch erscheint dabei auch die konsequent notorische Veranlagung der Ampel, sich bei derartigen Lippenbekenntnissen unisono praktikable Hintertürchen offenzuhalten.

Kann oder will es die Mainzer Regierung nicht so genau wissen bzw. verstehen?

 

25.11.2021 (ds)