Schneller die Welt retten – das Planungssicherstellungsgesetz für Pandemiezeiten!?
Und noch ein Genehmigungsverfahrenbeschleunigungsbonbon für die Windkraftindustrie! Was in der Novelle für das EEG 2021 an Verkürzungen der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien angedacht wurde, setzte man u.a. auch beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) unter der Leitung von Svenja Schulze (SPD) schon mal eifrig vorauseilend während des ersten Corona-Lockdowns 2020 im neuen Planungssicherstellungsgesetz (kurz: PlansiG) ratzfatz um.
Im Klartext: digitale Auslegungen im Internet statt haptisch analog in den Verwaltungen, online Consulting statt Erörterungstermin. Ein absolutes Kabinettstück in der digitalen Wüstenei Deutschlands! Dieses Gesetz gilt u. a. für Verfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG), dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG) und dem Baugesetzbuch (BauGB). Seit dem 20. Mai 2020 ist dieses Gesetz in Kraft, um damit eine gesicherte Weiterführung laufender bzw. künftiger Verwaltungs -u. Genehmigungsverfahren in pandemiebedingten Lockdown-Zeiten und den damit zwangsläufig verbundenen Kontaktbeschränkungen zu gewährleisten. Da es aber auch für die Quotenerfüllung zum Ausbau erneuerbarer Energien wunderbar praktisch geeignet ist und verfahrensbeschleunigend wirken kann, wurde es im Januar vorsorglich bis zum 31.12.2022 verlängert. Vordergründig ist dies selbstredend dem weiteren Verlauf des Pandemiegeschehens geschuldet. Jedoch will das BMU in den kommenden zwei Jahren die grundsätzlich dauerhafte Eignung des PlansiG für eine generell digitale Durchführung künftiger Beteiligungsverfahren überprüfen.
Wie genau die gesetzlichen Vorgaben des PlansiG im behördlichen Planungsalltag umgesetzt werden können, ohne dass die Einspruch erhebende Gegenseite dabei ins digitale Hintertreffen gerät, wird die Zukunft zeigen. Aber wenn solche neu kreierten Gesetzesvorlagen von der Windkraftindustrie eher begrüßt statt verteufelt werden, dann empfiehlt es sich, hellhörig zu sein!
01.02.2021 (ds)
Wer selbst nachlesen möchte:
Bundesgesetzblatt Nr. 24 vom 28.05.2020 im kostenlosen Bürgerzugang
https://www.gesetze-im-internet.de/plansig/BJNR104100020.html