Rodung für das Ökokonto


Verblüffender Vorgang

Bei Hauenstein (Landkreis Südwestpfalz) wurden etwa 6000 m² eines 120jährigen Kiefernbestands gefällt – ursprünglich war nur ein Streifen von etwa 15 m zur Verkehrssicherung mit einem Nachbarn abgesprochen. Der Versuch die laufende Rodung per einstweilige Verfügung stoppen zu lassen *), wurde abgewiesen (sie wäre eh zu spät gekommen). Immerhin konnte der Nachbar durch Verhandlung erreichen, dass wenigstens die Eichen und Buchen stehen blieben.

Rodungsfläche am Neding bei Hauenstein, © Dieter Müller, Hauenstein

Wenige Tage später, nach einem ausführlichen Bericht der RHEINPFALZ, die auf die Rodung aufmerksam wurde, folgte dort diese Nachricht:

„Im Nachgang zu unserer Berichterstattung am Freitag über die Rodung des Kiefernbestandes am Neding teilt die Kreisverwaltung auf Nachfrage mit, dass „für die forstwirtschaftliche Maßnahme an sich keine Genehmigungspflicht“ bestanden habe. Es habe jedoch Gespräche zwischen der Unteren Naturschutzbehörde und dem Forstamt Hinterweidenthal gegeben, ob die Maßnahme ökokontofähig sei. Bereits im Dezember sei vereinbart worden, dass durch eine Lichtung auf 5000 Quadratmetern eine ökologische Aufwertung erreicht werden könne. Danach seien „Sträucher und Bäume zweiter Ordnung zu pflanzen“. Die Gesamtmaßnahme sei „grundsätzlich ökokontofähig“. Ein Antrag zur Aufnahme in das Ökokonto habe das Forstamt im Januar gestellt. ran“

DIE RHEINPFALZ, Pirmasenser Rundschau
vom 4.März 2019, Seite 23
Verblüffend: Die Rodung eines alten Walds (inzwischen wurde sie für die ganze Fläche als Verkehrssicherungsmaßnahme erklärt) soll dem Ökokonto der Gemeinde gutgeschrieben werden, da man ja Neues pflanze, um Naturverlust im Rahmen einer späteren Baumaßnahme über das Ökokonto „auszugleichen“. Das ist ähnlich einem Arzt, der Patienten absichlich verletzt, um sie anschließend zu behandeln!

(rab) 3/19


*) Antragsteller war die IG Landschaft Südwest (IGLSW), Verein gemäß § 54 BGB ;
Vereinssitz ist Kaiserslautern.