„Vorbelastungen“
… kein Grund für Windindustrieanlagen im Pfälzerwald, sondern nur ein Grund für Verbesserungen!
Das rheinland-pfälzische Umweltministerium beruft sich bei seiner Forderung nach Windkraft im Pfälzerwald immer wieder auf Flächen bzw. Gebiete mit sogenannten „Vorbelastungen“. Darunter fallen nach deren Auslegung z.B. Autobahnen (A6), Bundesstraßen, Stromtrassen oder auch bereits vorhandene Windräder.
Eine sogenannte „Vorbelastung“ kann jedoch keinesfalls eine Begründung für weitere Beeinträchtigungen und Zerstörungen im Biosphärenreservat Pfälzerwald sein, da dies zu einer unaufhaltsam voranschreitenden Verschlechterung der Gesamtsituation und dadurch zu einer negativen Entwicklung des Biosphärenreservats führen würde!
Liegt eine „Belastung“ vor, so muss in einem ökologisch derart wertvollen Gebiet wie dem Pfälzerwald dafür Sorge getragen werden, dass die Situation so weit es möglich ist durch entsprechende Maßnahmen entspannt bzw. verbessert wird. Dazu eignen sich beispielsweise Renaturierungsmaßnahmen oder bei der Zerschneidung durch Straßen Grünbrücken, wie jene über die A6 bei Wattenheim. Grundsätzlich kann allein eine naturverträgliche und ressourcenschonende Nutzung des Pfälzerwaldes für dessen positive und nachhaltige Entwicklung sorgen.
Das UNESCO MAB-Komitee hat in seinem letzten Evaluierungsbericht u.a. die deutliche Zunahme von Siedlungsflächen (Bau „auf der grünen Wiese“ sogar in FFH- und Vogelschutzgebieten) und auch Verkehrsflächen im Pfälzerwald und den Rückgang von Erholungsflächen kritisiert.
Dazu zitierte das MAB-Komitee aus der Naturparkverordnung, § 4:
„Schutzzweck für das gesamte BR ist:
…. 2. die Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und Reichtums an Pflanzen- und Tierarten als wesentliche Voraussetzung hierfür“ ….
Jedes Windrad würde eine neue „Vorbelastung“ darstellen. Die Ausweitung von „Vorbelastungen“, wie sie das rheinland-pfälzische Umweltministerium vorsieht, widerspricht u.E. ganz klar dem Schutzzweck für den Pfälzerwald!
Dazu gehört auch der Landschaftsschutz gem. § 4.1 Naturparkverordnung:
…. “die Erhaltung der landschaftlichen Eigenart und Schönheit des Pfälzerwaldes mit seinen ausgedehnten, unzerschnittenen, störungsarmen Räumen, Waldgebieten, Bergen, Wiesen- und Bachtälern, seinen Felsregionen, dem Wasgau, der Gebirgskette der Haardt mit dem vorgelagerten Hügelland und den Weinbergslagen, mit seiner Biotop und Artenvielfalt und seinem naturnahen Charakter sowie seinen Bestandteilen traditioneller Kulturlandschaften,“ ….
Das BR Pfälzerwald-Nordvogesen ist eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete Westeuropas. Es besitzt als einer der letzten noch weitgehend unzerschnittenen europäischen Naturräume dieser Größe eine beeindruckende biologische Vielfalt von einem besonders hohen ökologischen Wert, so die Aussage der UNESCO.
Nur bei einer positiven Weiterentwicklung und Vermeidung weiterer „Belastungen“ kann der Pfälzerwald auch in Zukunft seine vielfältigen Aufgaben erfüllen, ob beispielsweise als Naturraum für Erholungssuchende oder Lebensraum für stark gefährdete und seltene Arten wie z.B. Wildkatze und Luchs. Die Wiederansiedlung des Luchses, die in Kürze beginnen soll, kann bei gleichzeitig weiterer Zerschneidung des Pfälzerwaldes und weiteren Störungen kaum gelingen. Diese Tiere benötigen riesige Reviere und wenn sie bleiben sollen, so viel Natur wie möglich!
Die Verantwortung für den Erhalt und die Entwicklung des Biosphärenreservats erstreckt sich überdies auf das gesamte Biosphärenreservat Pfälzerwald-Nordvogesen als europäisches Projekt.
Die Argumentation des Umweltministeriums ist für uns nicht nachvollziehbar und unsere Forderung geht über die der UNESCO hinaus, denn die angestrebte Ausweitung der „Vorbelastungen“ durch den Bau von Windrädern im Pfälzerwald und die damit definitiv einhergehende Verschlechterung der Situation des Naturparks und Biosphärenreservates Pfälzerwald lehnen wir aus den vorstehend genannten Gründen kategorisch ab!
06.03.2016 (aes)