Der Lateinschulwald zu Höningen
(Der Wald der Leininger Schulwaldstiftung Grünstadt)
1.0 Geschichtliche Entwicklung
1.1 Besitz- und Vermögensverhältnisse
Die Vermögensgeschichte der Leininger Schulwaldstiftung Grünstadt beginnt mit der Vermögensgeschichte des ehemaligen Klosters Höningen.
Um das Jahr 1120 gründeten Graf Emich II. von Leiningen und seine Gemahlin Alberat in der Nähe seiner Stammburg Leiningen das Kloster Höningen, das sie reich mit Gütern beschenkten. Das Kloster wurde mit Augustiner-Chorherrn besetzt und von Bischof Buggo von Worms 1142 eingeweiht.
Im Laufe der Jahrhunderte erlangte das Kloster, insbesondere unter dem Schutze der Leininger Grafen, zahlreiche Besitzungen in den vorderpfälzischen Dörfern, sowie Waldbesitz und Rechte in den Waldungen der Umgebung (Holz- und Weiderecht in den Ganerbwaldungen und im Limburg Dürkheimer Wald). Nach einem Schirmbriefe des Papstes Innozenz II. von 1143 besaß das Kloster Höningen schon damals Besitzungen in Carlbach, Weisenheim am Berg, Dackenheim, Sausenheim, Mühlheim, Bockenheim, Quirnheim, Bosweiler, Lautersheim und noch einigen anderen Orten in der weiteren Umgebung.
Die Einführung der Reformation in den Leininger Landen durch Graf Cuno II. führte unter seinem Sohne Philipp I., 1569 zur Auflösung des Klosters. Schon 1550 hatte Graf Philipp den Mönchen die Verwaltung des Klosters entzogen und sie einem weltlichen Klosterschaffner übertragen. Im Königsteiner Vertrag vom 01.02.1567 hatten die Söhne Cunos II. vereinbart, dass die Höninger Klostergüter ihr ungeteiltes Eigentum sein sollten. Der älteste der drei Brüder Graf Philipp I., schlug am 02. Mai 1569 seinen Brüdern die Errichtung einer lateinischen Schule vor, die 1573 in den am 07. März 1569 niedergebrannten und wiederaufgebauten Klostermauern eröffnet wurde. Durch Vertrag vom 15. Januar 1579, wurde die Schule durch die drei Grafen Philipp I. von Leiningen, Reinhart II. von Westerburg und Georg I. von Schaumburg festbegründet. Nach diesem Gründungsvertrag sollten alle Güter des Klosters ungeteilt bleiben.
Nach Philipps Tod im Jahre 1597 kamen unter seinem Sohne Ludwig durch den Vertrag von Friedberg vom 16. September 1598 die Klostergüter durch Tausch an die Leininger Linie allein, jedoch unter der Klausel, dass die Einkünfte nur für die Schule verwendet werden sollten. In seinem Testament vom 05. August 1622 bestimmte Graf Ludwig, dass die lateinische Schule erhalten und die Klostergefälle (zufließende Natural- oder Geldabgaben) zur Unterhaltung derselben verwendet werden sollten, während der überschießende Teil dem Hospital in Grünstadt zugeführt werden sollte.
Im Altleininger Vertrag vom 20.01.1623 wurde das Testament Ludwigs von seinen drei hinterbliebenen Söhnen, den Stiftern der 3 Leininger Linien, Leiningen, Rixingen und Oberbronn bestätigt.
Die Wirren des 30jährigen Krieges führten zur Auflösung der Lateinschule im Jahre 1626.
Mit dem Tode Philipp-Ludwigs starb 1705 die katholische Rixinger-Linie aus. Es folgten in der Leininger Grafschaft die Grafen von Altleiningen und Neuleiningen aus der evangelischen Schaumburger Linie. Beide Linien verlegten ihre Residenz nach der Zerstörung ihrer Schlösser im Jahre 1690 durch die Franzosen nach Grünstadt. Während die herrschaftlichen Besitzungen 1705 unter die beiden Linien aufgeteilt wurden, blieben die Höninger Klosterbesitzungen ungeteilt im Besitz beider Häuser.
Im Jahre 1729 erfolgte durch Graf Georg Hermann von Altleiningen die Wiederbegründung der Klosterschule in Grünstadt, die 1752 die Form eines Gymnasiums erhielt; im Jahre 1803 wurde daraus eine städtische Sekundarschule und 1819 ein bayr. Progymnasium.
Der Lateinschulwald in Höningen, der ursprünglich 907 rheinische Morgen = 345 ha groß war, diente der Erhaltung der Schule, der Besoldung der Lehrkräfte, sowie dem Unterhalt von Pfarrern und Lehrern in verschiedenen Dörfern. Doch haben die regierenden Grafen in den 70 Jahren des 18. Jahrhunderts der Schulverwaltung den Waldbesitz wiederholt streitig gemacht, während ihnen nach der Reformierung des Klosters im Jahre 1447 nur das Oberholzrecht und das Jagdrecht zustand.
Im Jahre 1785 kommt es zu einer gütlichen Vereinbarung, nach der die Grafen auf die Einkünfte des Höninger Klostergutes verzichten. Die Schule wurde somit Miteigentümerin des Waldbesitzes. Damit waren die rechtlichen Voraussetzungen gegeben, dass ihr der Waldbesitz auch in der Zeit der französischen Besatzung erhalten blieb, während die gräflichen Besitzungen 1792 – 1814 in französisches National-Eigentum übergingen. Der französische Staat trat also in die Rechte der Grafen von Leiningen ein, nachdem im Frieden von Luneville am 09.11.1801 der französische Besitz links des Rheines garantiert worden war. Im Frühjahr 1796 stellte der französische Generaldirektor Bella die Güter der Klosterschaffnerei unter Sequester. Der Sequester wurde 1798 infolge von Bemühungen des Rektors Mathiae durch Beschluss der Zentralverwaltung vom 2.4. Prävial VI (= 12.07.1798) und den Beschluss des Regierungskommissärs Rudler in Mainz vom 10. Fructidor VI (= 27.08.1798), den die Pariser Regierung unterm 2. Vendeminaire VII (= 23.09.1798) bestätigte, wieder aufgehoben.
Mit der Aufhebung des Sequesters wurden die Güter der Klosterschaffnerei der Verwaltung des Lehrerkollegiums unterstellt. Bald darauf wurde die Verwaltung einer Kommission übertragen. Den Vorsitz führte der Bürgermeister von Grünstadt. Ständiges Mitglied der Kommission wurde der Rektor der Schule. Die französische Verwaltung gab damit den Anlass zur späteren Teilung des Höninger Klosterwaldes. Im Jahre 1800 verlangte die französische Präfektur in Mainz, dass die Schulverwaltung an den französischen Staat jährlich 300 Klafter = ca. 1.200 Ster und 2.000 Wellen Holz zu liefern habe.
Eine derartige Belastung hätte aber zum Ruin des Waldes geführt. So erging am 16. April 1811 ein Beschluss des Präfekten Jeanbon = St. André, der die Teilung des Waldes zwischen Staat und Gymnasium verfügte. Die Teilung wurde aber nicht mehr durchgeführt, da die französische Herrschaft zu Anfang des Jahres 1814 in der Pfalz ihr Ende fand. Im ersten Pariser Frieden am 30.05.1814 fiel das Gebiet an Deutschland zurück und wurde der Verwaltung einer österreichisch-bayerischen Ziviladministration unterstellt. Durch Staatsvertrag zwischen Bayern und Österreich vom 14.04.1816 kam das pfälzische Gebiet am 01.05.1816 an das Königreich Bayern. Damit wäre rein rechtlich der Bayer. Staat Miteigentümer des Lateinschulwaldes gewesen.
Erst als zu Beginn der bayerisch-österreichischen Verwaltung Graf August von Neuleiningen an den Kaiser von Österreich ein Gesuch richtete, mit der Bitte um Rückgabe der noch nicht in „titulo oneroso“ veräußerten linksrheinischen Familiengüter des Hauses Leiningen, lebten die Teilungsbestrebungen wieder auf. Am 20. Juli 1821 verfügte die bayer. Regierung die Teilung, die sich jedoch bis zum 15. Juni 1825 verzögerte. Der Teilung ging eine Vermessung und Taxation voraus, bei der die Waldgröße mit 317,0800 ha ermittelt wurde. Die nutzbare Fläche wurde in zwei gleiche Lose mit je 154,6910 ha aufgeteilt. Bei der Verlosung fiel das 1. Los dem Grafen und das 2. dem Progymnasium zu. Letzteres hatte dem Grafen einen Wertausgleich von 167 Gulden zu entrichten.
Mit der Vermarkung im Jahre 1826 war die Teilung nach langen Verhandlungen mit der Setzung der Grenzsteine vollzogen, die auf der einen Seite die Buchstaben PG (= Progymnasium Grünstadt) und die fortlaufenden Nummern 1 bis 108 und auf der anderen Seite die Jahreszahl 1826 tragen.
Das Progymnasium Grünstadt war damit alleiniger Besitzer des ihm zustehenden Teiles des Waldes, der seitdem in Höningen den Namen Schulwald führt.
Die französischen Beschlüsse von 1798 bzw. 1811 haben somit das im 16. Jahrhundert gestiftete Vermögen dem Schulfonds übertragen, der zuerst Progymnasialfonds, dann Lateinschulfonds hieß und seit 1895 wieder den Namen Progymnasialfonds führt.
Der Schulwald Höningen wurde zunächst als Lateinschulwald, dann als Stiftungswald, später als Wald des Progymnasiums und heute als Leininger Schulwaldstiftung Grünstadt bezeichnet.
1.2 Verwaltungsverhältnisse
Die Forst- und Jagdverwaltung der Leininger war gut geordnet. Nach den zahlreichen Waldordnungen und Grenzbeschreibungen aus dem 16. mit 18. Jahrhundert bestand neben der eigentlichen Landesregierung für alle Kameralsachen eine eigene Rent- und Forstkammer. Ihr maßgebendes forstliches Mitglied am Ende der selbständigen, leiningischen Herrschaft war der tüchtige Forstmeister Eberstein. Den äußeren Dienst versahen Oberförster und Förster. Während der französischen Herrschaft unterstand der Wald der Schule, Grünstadt der Forstverwaltung des Departements du Mont Tonnere und war dem Kanton Dürkheim zugeteilt.
Der Sitz der obersten französischen Forstverwaltung für die vier linksrheinischen Departements befand sich in Koblenz, wo man eine eigene Forstkonservation errichtet hatte. Die Forstbezirkseinteilung lehnte sich an die vier Arrondisements Mainz, Speyer, Kaiserslautern und Zweibrücken an. Für den äußeren Dienst war das gut geschulte, frühere gräfliche Forstpersonal beibehalten worden. Später wurden aber auch zahlreiche verabschiedete französische Offiziere und Unteroffiziere ohne jegliche Vorkenntnisse in Dienst gestellt. Von einigen rühmlichen Ausnahmen abgesehen, wurden die höheren Forstdienststellen nur mit Franzosen besetzt. Die Ziviladministration 1814 – 1816 behielt die bisherige Forstorganisation bei.
Die Kantoneinteilung der französischen Herrschaft wurde sodann im Wesentlichen von der bayerischen Verwaltung 1816 übernommen und bildete mit geringen Veränderungen die Grundlagen für die spätere und die heutige Einteilung der Amtsgerichtsbezirke und Landratsämter. Für die Organisation der Forstverwaltung waren die Verordnungen vom 21.12.1821, vom 01.07.1853 und vom 01.07.1885 maßgebend. Nach der ersten dieser drei Verordnungen gehörte der Schulwald Grünstadt zum Forstamt Bad Dürkheim und zwar zum Kommunalrevier Altleiningen. Auch die zweite Verordnung ließ den Wald der Schule Grünstadt beim Forstamt Dürkheim, Kommunalrevier Weisenheim am Berg. Sein berühmter Stelleninhaber als Kommunalrevierförster war Karl Gayer, der spätere Professor für Waldbau und Forstnebennutzungen an der forstlichen Hochschule zu Aschaffenburg und erste Rector magnificus an der Münchener Ludwig-Maximilians-Universität in den 1880er Jahren.
Die Dritte Verordnung brachte eine wesentliche Vermehrung der Forstdienststellen in der Pfalz. Danach wurde der Schulwald wieder dem Forstamt Bad Dürkheim unterstellt. Mit der Entschließung des Regierungsforstamtes vom 24.07.1953 wurde der Schulwald mit dem Mittel- und Hinterwald der Gemeinde Dackenheim und den Mittelwaldungen der Gemeinden Bobenheim am Berg und Weisenheim am Berg zu dem Forstbetriebsverband Dackenheim-Weisenheim am Berg des Forstamts Bad Dürkheim erklärt und ab 07.03.1974 dem Forstverband Ganerben und zwar dem Revier Höningen des Forstamts Bad Dürkheim/Nord zugeteilt. Auf dem Wald der Leininger Schulwaldstiftung Grünstadt lasten keine Forstberechtigungen.
2.0 Forstgeschichtlicher Rückblick
Eine Revierchronik ist nicht geführt worden; trotzdem lässt sich auf Grund der Angaben älterer Betriebswerke und verschiedener Fragmente forstgeschichtlicher Abhandlungen der im Folgenden dargestellte Wirtschaftsablauf erkennen.
Nach der Eiszeit wanderten die einzelnen Baumarten in den Pfälzerwald ein. Die Buche, welche als letzte Baumart eingedrungen war, trat bereits in der späten Wärmezeit ihre Herrschaft an, breitete sich dann in der älteren Nachwärmezeit stark aus und wurde in den Gebieten mit mehr atlantisch getöntem Klima zur herrschenden Baumart. Mit der Ausbreitung der Buche war ein Rückgang der Edellaubhölzer verbunden. Die Eiche dagegen konnte sich verhältnismäßig stark erhalten und zwar insbesondere in Gebieten mit einer mehr kontinentalen Klimatönung.
Zu Beginn der geschichtlichen Zeit war das gesamte Gebiet des Pfälzerwaldes und somit auch das Gebiet des Schulwaldes von Wäldern bedeckt, deren Hauptbaumarten Buchen und Eichen waren. Mit der Eiche war meist die Hainbuche vergesellschaftet, der Buche war vorwiegend die Linde beigemischt.
Auch Aspe und Birke waren stärker vertreten, gering dagegen die Laubbäume Ahorn, Esche und Ulme. An feuchten Örtlichkeiten fand sich die Erle. In geringem Umfang waren die Kiefer, besonders in Gebieten mit mehr kontinentaler Klimafärbung sowie an sumpfigen Stellen vertreten, überhaupt nicht vertreten waren Lärchen, Fichten und Tannen.
Unter der leiningischen Herrschaft bildeten Kiefer, Buche und Eiche – abgesehen von unbedeutenden Nebenbaumarten – die alleinige Bestockung des Schulwaldes, wobei Kiefer und Buche vorherrschend, die Eiche dagegen untergeordnet vertreten war.
Die extensive Wirtschaftsführung unter der darauf folgenden französischen Herrschaft minderten die Vorräte des Waldes herab, ohne dass einer regelrechten Wiederverjüngung besondere Aufmerksamkeit zugewandt wurde. Darüber hinaus trug eine ungeregelte Streunutzung, sowie eine wilde Beholzigung (Holzfrevel) weiterhin zur Verschlechterung des Waldzustandes bei.
Mit dem Übergang des Schulwaldes an die bayerische Herrschaft begann eine geregeltere Wirtschaftsführung. Für die Aufforstung der sogenannten Korrektionshiebe und der in ziemlicher Ausdehnung noch vorhandenen Kahlflächen, sowie die Umwandlung der Niederwaldbestände war ein großer Bedarf an Kiefernsamen entstanden, der anfänglich teilweise aus dem Rechtsrheinischen (Darmstadt, Griesheim), später jedoch ausschließlich aus der Samendarre im Jägertal gedeckt wurde. Bezüglich der Entwicklung der Baumartenzusammensetzung lässt sich anhand der alten Forsteinrichtungswerke folgende Tendenz feststellen:
Die Kiefer, schon zu Beginn der bayerischen Verwaltung die Hauptbaumart des Schulwaldes, hat in dem folgenden Jahrhundert nicht nur ihren Platz behauptet, sondern sich namentlich auf den sonnseitigen Lagen (S-, SW-, SO-, W-Hängen) und auf geringen Standorten weiter ausgebreitet. Ihre Ausdehnung ging hauptsächlich auf Kosten der Buche, die von Zeitabschnitt zu Zeitabschnitt eine beträchtliche Einbuße erlitten hat.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass von 1816 bis zum heutigen Tage an die Stelle zahlreicher verhauener, herabgekommener und verwilderter Kahlflächen im allgemeinen vollbestockte und vorratsreiche Bestände traten. Andererseits steht aber auch fest, dass das Nadelholz und hier besonders die Kiefer bedeutend an Fläche zugenommen und sich auch auf Standorte ausgedehnt hat, auf denen ein höherer Laubholzanteil möglich und erwünscht gewesen wäre. Auf die Wirtschaftsführung dieses Zeitraumes zurückblickend kann gesagt werden, dass im Schulwald nicht nur das Streben den aufgestellten Wirtschaftsgrundsätzen gerecht zu werden sichtbar ist, sondern auch nachweisbare Erfolge davon überzeugen.
Werner F. Dexheimer
(IPP-Magazin I-2016)
Literatur und Quellen
A. Becker, Die Pfalz und die Pfälzer, Kaiserslautern 1858, Neuausgabe 1958
G. Christ, Der Jäger aus Kurpfalz, Mannheimer Geschichtsblätter 1913
H. Feßmeyer, Der Lateinschulwald bei Höningen, Grünstadter Geschichtsblätter 13.07.1929
Friedrich W. Ernst, Die Geschichte des Leininger Gymnasiums zu Höningen und zu Grünstadt 1573-1819, Verlag Ernst Sommer, Grünstadt 1927
Friedrich W. Ernst, Die Geschichte des bayerischen Pro Gymnasiums zu Grünstadt 1819-1929, Verlag Emil Sommer, Grünstadt 1929
Firbas, Waldgeschichte Mitteleuropas, Band I Allgemeine Waldgeschichte 1949
Band II Waldgeschichte der einzelnen Landschaften 1952, Verlag Gustav Fischer, Jena
J.H. Jung-Stilling, Lehrbuch der Forstwirtschaft, 2. Aufl. Mannheim 1787
Keiper, Pfälzische Forst- und Jagdgeschichte, Dr. Jaeger’sehe Buchhandlung Speyer 1930
R. Müller, Grundlagen der Forstwirtschaft, Schaper-Verlag Hannover 1959
W. Stiede, Zur Geschichte der Kameral-Hohen-Schule in Kaiserslautern, Zeitschrift des Oberrheins Nr. 25, 1910
Winkler, Pfälzischer Geschichtsatlas, Verlag der Pfälzischen Gesellschaft für Wissenschaft, Neustadt/Weinstr. 1935
Alte Akten der Königlich Bayerischen Regierung der Pfalz, Kammer der Forsten und des Regierungsforstamtes der Pfalz
[*] Bild der zeitgenössischen Karte des Departement du Mont Tonnerre, Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/D%C3%A9partement_du_Mont-Tonnerre, gemeinfrei