Windindustriepläne bei Kaiserslautern


Werden die Bürger vom „grünen“ Umweltministerium bewusst getäuscht, wenn es um den Schutz des Pfälzerwaldes geht?

Umweltministerin Höfken betonte mehrfach, der Pfälzerwald sei durch die Naturparkverordnung ausreichend geschützt und deshalb eine Änderung des LEP IV nicht notwendig. Aber ausgerechnet das Umweltministerium versucht zum wiederholten Male den Pfälzerwald für die Windindustrie zu öffnen!

Zum Sachverhalt:

Die Energiegesellschaft „Stadtwerke Wind Kaiserslautern GmbH & Co KG“, an der die SWK (Stadtwerke Kaiserslautern), Thüga und Enova lt. Zeitungsberichten jeweils zu einem Drittel beteiligt sind, will östlich von Kaiserslautern 4 Windräder in das Biosphärenreservat Pfälzerwald bauen. Zwei der Anlagen sollen in der Nähe der A6 und zwei weitere weit in den Wald hinein, nahe der B37, gebaut werden (s. Karte). Der Bauantrag wurde bereits gestellt!

Möglich wurde dies durch die Entscheidung des Kaiserslauterer Stadtrates auf die Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraft im FNP 2025 (Flächennutzungsplan 2025) zu verzichten. Deshalb gibt es keine Ausschlussgebiete für Windkraft mehr! Das hat zur Folge, dass die Privilegierung von Windkraft im Außenbereich gem. § 35 Baugesetzbuch greift und dadurch fast überall der Bau von Windrädern beantragt werden kann, wie es nun geschehen ist.

Damit hat der Kaiserslauterer Stadtrat den Stadtwerken die Entscheidung überlassen. Warum?

P1050193 Kopie

Foto: © IPP

Hier spielt auch das Umweltministerium eine ganz entscheidende Rolle.

Noch am 20.02.2015 verkündete Umweltministerin Höfken in einer Pressemitteilung, Zitat:

„Wir werden nach dem Votum des MAB-Komitees die landeseigenen Flächen im bewaldeten Teil des Biosphärenreservats nicht für Windkraft zur Verfügung stellen.“   [1]

Damit begeht das „grüne“ Umweltministerium trotz seiner vollmundigen Versprechungen Wortbruch und hintergeht in der Kaiserslauterer Windkraftfrage die Bürger. Denn das Land RLP, vertreten durch Umweltstaatssekretär Dr. Griese, beteiligt sich mit 50 % der Standortflächen an diesem Projekt. Die beiden geplanten Standorte nahe der B37 befinden sich nämlich nicht auf stadt- sondern auf landeseigenen Flächen!

Zu den von Kaiserslautern geplanten Windindustrieanlagen im Pfälzerwald sagte Höfken am 06.08.2015, Zitat:

„Die Stadt Kaiserslautern muss darüber entscheiden, ob sie diesen Spielraum nutzen möchte“, stellte Höfken klar. Die Landesregierung werde das Ergebnis in jedem Fall akzeptieren.“   [2]

Diese Aussage von Ministerin Höfken ist eine Farce, da durch die Beteiligung des Landes RLP an diesem Projekt eine neutrale Entscheidung verhindert wurde!

Während Umweltministerin Höfken nicht müde wird, immer wieder auf den Schutz des Pfälzerwaldes durch die Naturparkverordnung hinzuweisen, sucht ihr Staatssekretär Dr. Griese nach Möglichkeiten die Naturparkverordnung auszuhebeln, um Stadtwerkeleiter Markus Vollmer zu unterstützen. Dr. Griese beruft sich in einem Gesprächsvermerk zu Kaiserslautern vom 30.06.2015 auf sogenannte „Vorbelastungen“. Zu diesen zählt er beispielhaft, Zitat:

• Bereiche von Infrastrukturtrassen
• Autobahnen, Bundesstraßen, lärmbedeutsamen Landesstraßen
• anderen baulich relevanten Anlagen
• lärmbelastete Bereiche, Randbereiche, vorbelastete und nicht schützenswerte Konversionsfläche, Stromtrassen

Weiter heißt es:

„Hier ergibt sich regelmäßig ein überwiegendes öffentliches Interesse für Windenergieanlagen, so dass die Befreiung durch die obere Naturschutzbehörde als zuständige Behörde erteilt werden kann (vgl. Rundschreiben Windenergie).“

Und nun folgt dieser bemerkenswerte Satz, der doch eine deutliche Befehlsform hat, Zitat:

„Auf dieser Grundlage ist auch gegenüber der SGD-Süd die Vorbelastung darzulegen und die Vereinbarkeit mit der Naturpark-Verordnung nachzuweisen.“

Diese Argumentation lehnen wir ab, ebenso der Bezirkstag, denn alle geplanten Standorte befinden sich auf bewaldeten Flächen der Entwicklungszone des Biosphärenreservats Pfälzerwald-Nordvogesen. Außerdem würde eine Ausweitung der „Vorbelastungen“ dauerhaft zu einer Verschlechterung der Gesamtsituation und Entwicklung des Pfälzerwaldes führen (s. Betrachtung).

Griese_Wilgardswiesen

Der „GRÜNE“ Dr. Griese in Wilgartswiesen
Foto: © IPP

Dies ist ein erneuter Vorstoß von Dr. Griese, die Tür für Windräder im Pfälzerwald weit zu öffnen!

So ließ er seinerzeit im Umweltministerium eine Absichtserklärung für den Bau von Windindustrieanlagen im zentralen Pfälzerwald vorbereiten und unterstützte die Gemeinde Wattenheim im Bemühen um Verlegung der Pflegezonen im nördlichen Pfälzerwald, um Wattenheim mehr Fläche für Windindustrieanlagen zuzuschanzen.

Fest steht, dass durch Dr. Grieses Handlungsweise die Aussagen seiner „Chefin“ Frau Höfken ad absurdum geführt werden und die Landesregierung keine ernst zu nehmenden Bestrebungen erkennen lässt, den Pfälzerwald zu schützen wollen.

Im Gegenteil, das Umweltministerium sucht offensichtlich nach einem Handlanger wie Stadtwerkeleiter Vollmer, der den ersten Schritt zur Öffnung des Pfälzerwaldes für die Windindustrie macht.

Tatsache ist, dass Aussagen und Handlungsweise des Umweltministeriums absolut widersprüchlich sind. Um den Schutz des Pfälzerwaldes geht es jedenfalls nicht!

(aes)


[1] Quelle: Landesforsten RLP (mulewf), 20.02.2015, Artikel:

„Paulus/ Höfken: Windkraft im Biosphärenreservat Pfälzerwald – Klarheit über das Votum des MAB-Nationalkomitees“

Hervorhebungen: (aes)

[2] Quelle: Pressemeldungen (mulewf), 06.08.2015, Artikel:

Höfken: Stadt Kaiserslautern entscheidet über Windkraftpläne