Geben Sie noch eine Stellungnahme zur geplanten Änderung des LEP IV ab


Der geänderte Entwurf des LEP IV befindet sich noch bis 04.01.2017 in der Offenlage. Es besteht die Möglichkeit noch bis zwei Wochen nach Ablauf dieser Auslegungsfrist eine Stellungnahme abzugeben, in der Sie auf die geplante Änderung des LEP IV zum Schutzes des gesamten Pfälzerwaldes bestehen können.

Dies ist besonders wichtig, weil die Befürworter von Windindustrie im Pfälzerwald alles daran setzen werden, dass dieses Ziel nicht erreicht wird! Die Stellungnahme kann formlos abgegeben werden, entweder

als elektronisches Dokument per E-Mail an:

landesplanung@mdi.rlp.de

oder per Post an:

Ministerium des Innern und für Sport
des Landes Rheinland-Pfalz
– Oberste Landesplanungsbehörde –
Schillerplatz 3-5
55116 Mainz

Alle notwendigen Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten des Innenministeriums:

Startseite des Innenministeriums

Bekanntmachung im Staatsanzeiger

Neue Regeln für die Windkraft

Landesverordnung zur Änderung des LEP IV

 

Herr Oliver Decken aus Landau, der schon 2012 für die GRÜNEN im rheinland-pfälzischen Landtag gearbeitet hat (s. Abschlussbericht über den Werkvertrag zwischen Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz und Dipl.-Ing. Oliver Decken) und ein Befürworter von Windindustrie im Pfälzerwald ist, hat bereits seine Stellungnahme zur geplanten LEP IV-Änderung abgegeben.

Darin fordert Herr Decken, die Windindustriepläne im Pfälzerwald, z.B. auf dem Taubensuhl, wieder aufzunehmen, Zitat:

„Der geplante vollständige Ausschluss des Naturpark Pfälzerwaldes für die Windkraft steht im Widerspruch zu einer nachhaltigen Entwicklung des sog. Biosphärenreservates. (….)  Die Errichtung von Windkraftanlagen an geeigneten Standorten im Pfälzerwald (z.B. der Bereich um den „Taubensuhl“/Annweiler) ist ein unentbehrlicher Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung des sog. Biosphärenreservates.“

Die Stellungnahme von Herrn Decken ist öffentlich zugänglich und kann hier eingesehen werden.