Stellungnahme der Initiative Pro Pfälzerwald

Annweiler, 25.02.2015, Verantwortlich (i.S.d.P.) Ernst Gerber, Sprecher der IPP

 

Betr.:  Pressemitteilung des Umweltministeriums RLP vom 20.02.2015:

Mainz, 20.02.2015

 

Naturschutz

Paulus/ Höfken: Windkraft im Biosphärenreservat Pfälzerwald – Klarheit über das Votum des MAB-Nationalkomitees

 

Frau Höfken geht davon aus, dass die Gemeinden, welche die Landauer Erklärung unterschrieben haben, ihre Planungen jetzt nicht mehr weiter verfolgen. Dies betrifft die Gemeinden, welche Windkraftanlagen im zentralen Pfälzerwald bauen wollten. Auch die landeseigenen Flächen, so der „Langer Kopf“, stünden dafür nicht mehr zur Verfügung.

 

„Anders sei dagegen die Entwicklungszone außerhalb der zusammenhängenden Waldgebiete sowie das vorbelastete Gebiet entlang der A6 zu betrachten“ so wörtlich aus der Pressemitteilung. D.h. Frau Höfken sieht nicht das Biosphärenreservat in seiner Gesamtheit, sondern betrachtet die dortigen, nördlichen  Gebiete als potenziell geeignete Windkraftstandorte.

 

Zeitgleich mit dieser PM erläutert Frau Höfken in der Rheinpfalz, dass der Schutz des Biosphärenreservates, sich außerdem aus der Naturpark-Verordnung ergebe. Dieses will sagen: das Ministerium verzichtet auf weitere rechtliche Änderungen und verweist lediglich auf die Naturpark-Verordnung als ausreichenden, rechtlichen Schutz für das Biosphärenreservat. D.h. einerseits will Frau Höfken den „windkraftfreien Teil“ des Naturparks Pfälzerwald mit der Naturpark-Verordnung vor weiteren Zugriffen schützen, andererseits müsste im „nördlichen Teil“ des Pfälzerwaldes die Naturpark-Verordnung unterhöhlt werden, um Windräder zu bauen. Hier entsteht schon wieder potenzieller Unfriede in der Bevölkerung und der Spaltpilz, der besiegt zu sein schien, gärt schon wieder.

 

Aufgrund dieser eher unkonkreten Aussagen in der PM erscheint der substanzielle Schutz des gesamten Biosphärenreservates nach Ansicht der IPP noch nicht sicher gestellt. Die IPP fordert daher die Wirtschaftsministerin Frau Lemke auf, das Landesentwicklungsprogramm (LEP IV), Teilabschnitt Erneuerbare Energien, zu ändern. Diese Forderung ist nicht neu! Seit der Verabschiedung des LEP IV wird diese Änderung immer wieder – u.a. von den zehn anerkannten Naturschutzverbänden (siehe deren gemeinsame Erklärung von 2012) – reklamiert. Auch die Regionalpläne, die derzeit von den Planungsgemeinschaften der Westpfalz und der Metropolregion aufgrund des neuen LEP IV erstellt wurden, dürfen nach Meinung der IPP nicht genehmigt werden.

 

Die IPP erachtet es als wenig zielführend für eine effektive Energiewende derart weitreichende Planungen und Entscheidungen wie Windkraftanlagen auf die Kommunen abzuwälzen. Die Planungen von Windkraftanlagen gehören in den Aufgabenbereich der überregionalen Planungsinstitutionen. Diese haben die Kompetenz und vor allem keine eigenen, wirtschaftlichen Interessen an der Umsetzung der Pläne. Ermuntert und gedrängt durch das Umweltministerium  haben viele Gemeinden Geld in die Hand genommen, um Planungen voranzutreiben. Die fehlenden Fachkompetenzen für Planungen wurden dabei von externen Büros  für teures Geld gekauft. Dieses ist nun verloren und wäre für andere kommunale Aufgaben sinnvoller eingesetzt worden. Die IPP unterstützt daher die Forderung von Herrn Wagenführer den LEP IV zu ändern, in besonderer Weise!

 

Die Initiative Pro Pfälzerwald fordert nach wie vor das grenzüberschreitende Biosphärenreservat Pfälzerwald/Nordvogesen in seiner Gesamtheit von Windindustrieanlagen frei zu halten und dies vor allem rechtlich klar zu regeln und eine Änderung des LEP IV herbeizuführen!